Über unseren Digitalanschluss bringen wir ein Grundangebot an TV- und Radiosendern in digitaler Qualität zu Ihnen nach Hause.
Unsere monatlichen Gebühr setzt sich aus dem Grundpreis für den Digitalanschluss sowie der Urheberrechtsgebühr zusammen.
Folgende Preise gelten seit 1. Juli 2017:
monatlicher Preis (inkl. MWST) | |
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Digitalanschluss | Fr. 22.45 |
Urheberrechtsgebühren | Fr. 2.55 |
Total | Fr. 25.00 |
Sie benötigen den Digitalanschluss der EnerCom AG nicht?
Sollten Sie den Digtalanschluss der EnerCom AG nicht (mehr) benötigen, können Sie uns dies unter der Rubrik Kundendienst, telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Nur plombierte Anschlüsse sind nicht gebührenpflichtig.
Für Anschlüsse, für die innerhalb eines Jahres eine Plombierung und Entplombierung oder umgekehrt gewünscht wird, verrechnen wir eine Aufwandgebühr von Fr. 50.00 (exkl. MWST).
Das Meldeformular finden Sie hier:
Wem und weshalb sind die diversen Gebühren zu bezahlen? Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Gebühren:
Mit diesen Gebühren verrechnet Ihnen die EnerCom Kirchberg AG die Grundgebühren für Ihren Digitalanschluss (technische Vorrichtung). Dieser Anschluss ermöglicht Ihnen den Bezug eines Grundangebotes von digitalen Radio- und Kabel-Fernsehsendern sowie unsere digitalen Services von Quickline wie z.B. Internet, Digital TV, Telefonie, sofern Sie ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen haben.
Eine Gebührenbefreiung erfolgt nur, wenn uns der Auftrag zur Plombierung des Anschlusses erteilt wird. Auch Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen sind nur nach erfolgter Plombierung des Anschlusses von der Bezahlung unserer Gebühren befreit.
Die Verrechnung der Kabelnetzgebühren durch die EnerCom Kirchberg AG erfolgt im Auftrag der Einwohnergemeinde Kirchberg (Eigentümerin der EnerCom Kirchberg AG). Aus diesem Grund werden auf unseren Abrechnungen für das Gemeindegebiet Kirchberg/Bütikofen nebst den Stromkosten zusätzlich die Gebühren für Digitalanschlüsse transparent aufgeführt. Eine (zusätzliche) Verrechnung dieser Gebühren durch Wohnungseigentümer und/oder Verwaltungen ist somit nicht zulässig.
Zusätzlich zu den Radio-/TV-Gebühren werden von der EnerCom AG die Urheberrechtsgebühren verrechnet. Diese gesetzlichen Abgaben werden über den Verband SUISSEDIGITAL abgerechnet und fliessen den Medienschaffenden zu. Mit dieser Gebühr werden Urheberrechte für ur-heberrechtlich geschützte Werke abgegolten.
In der Schweiz gibt es eine gesetzliche Pflicht, Radio- und Fernsehgebühren zu bezahlen. Diese Gebühren bilden die Basis für den Service public von Radio und Fernsehen in der Schweiz. Dank Ihrem Beitrag entsteht täglich ein schweizerisches Programmangebot in sämtlichen Sprachregionen des Landes. Aufgrund der Gebühren können zahlreiche Radio- und Fernsehstationen ein unabhängiges Programm anbieten. Wer genau wie viel von den Gebühren erhält, bestimmt der Bund. Das Inkasso-Mandat für Haushaltsabgaben hat der Bund der Firma SERAFE AG erteilt.
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