Sie finden hier diverse Informationen zur elektrischen Versorgung.
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Ein paar Tipps, was Sie bei einem Stromunterbruch tun können, finden Sie hier:
Die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes hat im Mai 2017 der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Die EnerCom Kirchberg AG sowie alle anderen Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind deshalb verpflichtet, die bestehenden Stromzähler bis 2027 gesamthaft zu 80% mit sogenannten Smart Meter, (intelligente Stromzähler) zu ersetzen.
Smart Meter nehmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zur Steigerung der Energieeffizienz ein. Sie ermöglichen z.B. die kontinuierliche digitale Auslesung und Zurverfügungstellung Ihrer Lastgänge (zeitlicher Verlauf der bezogenen Stromleistung). Damit können wir das Stromnetz für zukünftige Anforderungen wie die Zunahme von Photovoltaikanlagen und Elektroladestationen optimieren.
Die gewonnenen Daten werden aber auch Ihnen in Zukunft einen detaillierten Einblick in Ihren Strombezug bieten, wodurch Sie gezielt eigene Massnahmen zum Energiesparen ableiten werden können.
Im Sommer 2024 haben wir mit dem Smart Meter-Rollout begonnen. Wir werden Sie vorgängig informieren, wann der Zählerwechsel bei Ihnen vorgesehen ist und ab wann wir Ihnen die ausgelesenen Daten in entsprechender Form zur Verfügung stellen können.
Asbest
Bei einem Asbestvorkommen könnten sich beim Ersatz des Stromzählers Asbestfasern freisetzen. Dies hätte eine Kontamination und ein im Umfeld der Elektroverteilanlage erhöhtes Gesundheitsrisiko zur Folge.
Aus Sicherheitsgründen können wir unseren gesetzlichen Auftrag zum Wechsel des Stromzählers so leider nicht ausführen. Nur eine Bauschadstoffanalyse durch eine spezialisierte Firma kann ein mögliches Asbest-Vorkommen ausschliessen.
Damit wir unsere Arbeiten ausführen können, wird die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer schriftlich gebeten, in den kommenden 12 Monaten den entsprechenden Nachweis zu erbringen oder die betroffenen Anlageteile in der gleichen Frist durch eine spezialisierte Elektroinstallationsfirma ersetzen zu lassen.
Quellen / weitere Informationen
Link Bundesamt für Gesundheit (BAG) - Asbest
SUVA Broschüre "Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln"
Planauskünfte für Werkleitungen finden Sie hier:
In der Gemeinde Kirchberg werden alle Geräte (z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Notheizungen) mit mehr als 4 Kilowatt Anschlussleistung täglich variabel (da der Zeitpunkt, an dem die Mittagsspitze erreicht wird, täglich variiert) von ca. 11.15 bis 12.45 Uhr gesperrt.
Mit dieser Massnahme werden die Lastspitzen der Elektrizitätsversorgung begrenzt. Dadurch können wir gewährleisten, dass unser Netz nicht überbelastet wird. Ausserdem können wir mit diesem Vorgehen für Sie günstigere Strombezugskonditionen realisieren.
Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern, welche weniger als 4 Kilowatt Anschlussleistung benötigen (ist auf dem Typenschild des Gerätes ersichtlich), kann ein Elektriker mit der Aufhebung der Sperrung beauftragt werden. Der Elektriker hat uns die Aufhebung entsprechend zu melden.
Unsere Gebühren-Tarife ab 1. Januar 2021
Für den Fall einer langandauernden Strommangellage sind Massnahmen vorbereitet, die beim Eintreten einer Krise umgesetzt werden können - dies auf Basis von Verordnungen, die vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Diese Massnahmen betreffen die Steuerung der Strompro-duktion und die Reduktion des Stromverbrauchs.
Um in einem Krisenfall die durch eine bundesrätliche Verordnung vorgegebenen Einsparungen beim Stromverbrauch schweizweit realisieren zu können, ist es wichtig, dass sich die Unternehmen vorgängig auf die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen vorbereiten.
Im Namen der OSTRAL bitten wir Sie mit diesem Schreiben um Ihre Mitwirkung bei den Vorbe-reitungen auf eine mögliche Strommangellage. Alle dazu notwendigen Informationen finden Sie auf der OSTRAL Webseite www.ostral.ch im Bereich «Informationen für Grossverbraucher».
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